Frankreich: An einem im Rahmen der Troubadourskultur eingerichteten "Liebesgerichtshof" wird die Frage gestellt, ob es unter Verheirateten wirkliche Liebe geben könne, worauf ein teils skurriler, die wechselhafte Natur der Liebe jedoch durchaus nicht ohne Erfolg nachzubilden versuchender Regelkatalog erstellt wird, der u.a. besagt, dass die Liebe nie gleich bliebe und mal ab-, mal zunehme, dass die Ehe nicht als Grund zur Zurückweisung anderer Liebe gelten könne, aber auch, dass, wer nicht eifersüchtig sei, auch nicht liebe.
Rottenburg am Neckar, 01.10.2014 - Peter Liehr