Augsburg, Deutschland. Augsburger Religionsfriede. "Cuius regio, eius religio." Nach diesem, heute beschlossenen Grundsatz wird künftig festgelegt sein, dass der jeweilige Herrscher eines deutschen Teilstaats über dessen religiöse Ausrichtung zu befinden hat. Ausnahmen und Sondergenehmigungen werden für einige Freie Reichsstädte gelten, wo Katholiken und Protestanten ein gleichberechtigtes Recht zur Ausübung ihrer Religion erhalten werden.
Tübingen-Bühl, 04.12.2005 - Peter Liehr