Seit Mitte des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts rückt der Begriff "Accessibility" zunehmend ins Zentrum der Diskussion über gutes Webdesign. Die barrierefreie Zugänglichkeit von Internetseiten für Menschen, deren Wahrnehmungsfähigkeit - insbesondere hinsichtlich des Sehsinns (Erblindung, Farbenblindheit, mangelnde Sehschärfe), jedoch auch der anderen Sinnesorgane - beeinträchtigt ist, wird in der EU (und nicht nur dort) insbesondere für die Internetpräsenzen von Kommunen, Ministerien, Ämtern und öffentlichen Einrichtungen zwingend vorgeschrieben. Zahllose Websites müssen umgestellt bzw. angepasst werden.
Wie vielen anderen, so gelingt es auch mir nicht in jeder Hinsicht, meine Vorstellungen von der Seitengestaltung und die Anforderungen bzgl. Barrierefreiheit in annehmbarer Weise in Einklang zu bringen, wenngleich ich mich darum bemühe.
Tübingen-Bühl, 14.08.2005 - Peter Liehr