Deutschland im Nationalsozialismus: Die deutschen Rundfunkgesellschaften müssen einem Erlass von Reichspropagandaminister Josef Goebbels ihre 49 Prozent Anteile an ihren Sendern dem Propagandaministerium übertragen. Die Sender heißen fortan Reichssender und sind namentlich den Städten ihrer Hauptsendestudios zugeordnet (z.B. "Reichssender Stuttgart").
Rottenburg am Neckar, 07.10.2011 - Peter Liehr