Litauen unmittelbar nach Beginn des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion: In mehreren litauischen Städten und Dörfern werden von den Nationalsozialisten an diesem und den folgenden Tagen infolge der vorgestrigen Befehlsausgabe Kommunisten und Juden mittels Schnellverurteilungen zum Tod durch Erschießen verurteilt. Teils werden sie zum Ausheben ihrer eigenen Gräber gezwungen. Mehrere Ortschaften werden so ihre gesamte Einwohnerschaft verlieren. Insgesamt werden den Tötungen über 5 000 Menschen zum Opfer fallen. Äußerst geringe Teile des Verbrechens werden vom 28.04.1958 bis zum 29.10.1958 im ersten nachkriegsdeutschen Kriegsverbrecherprozess aufgearbeitet werden.
Tübingen-Bühl, 04.05.2006 - Peter Liehr