Bundesrepublik Deutschland; Deutsche Demokratische Republik; Polen: Unterzeichnung des Warschauer Vertrages durch den bundesdeutschen Bundeskanzler Willy Brandt und Außenminister Scheel. Im Vertrag werden Regelungen zu gegenseitiger diplomatischer Anerkennung, Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, zur Zusammenführung von durch die deutsche Teilung getrennten Familien sowie nicht zuletzt zum gegenseitigen Gewaltverzicht getroffen.
Reutlingen, 04.01.2006 - Peter Liehr